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Statuten des Steirischen Jagdschutzvereins (ZVR-Zl.367836426)


(in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.05.2019)

Die Hauptversammlung hat am 26.05.2018 beschlossen, den Steirischen Jagdschutzverein 2019 in neuer Struktur in sein
137. Bestandsjahr zu führen. Der Verein bleibt mit seinen mehr als 24.000 Mitgliedern in selber Stärke als Hauptverein erhalten, und ergänzend werden die bisherigen Zweigstellen - über die Statuten an den Hauptverein gebunden - als Zweigvereine weitergeführt. Die dadurch gewonnene Beweglichkeit wird auf allen organisatorischen Ebenen in eine noch intensivere statutengemäße Aufgabenerfüllung fließen. Bisherige Zweigstellenmitglieder können zukünftig Zweigvereinsmitglieder sein und sie bleiben automatisch Mitglieder im Hauptverein. Neu ist die Möglichkeit der ausschließlichen Mitgliedschaft im Hauptverein, und neu ist auch die Möglichkeit der beitragswirksamen gleichzeitigen Mitgliedschaft in mehr als einem Zweigverein. 
Sich aus der Praxis ergebende marginale Anpassungen wurden nach intensiven basisdemokratischen Diskussionsprozessen erarbeitet und nach der einstimmigen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 2019 an die Vereinsbehörde übermittelt.

Statuten des Steirischen Jagdschutzvereins Landesorganisation (Hauptverein) in der Fassung vom 25.05.2019