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Versicherung


Diese Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass neben dem Versicherungsnehmer auch den angeführten Mitversicherten die Ausübungen der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zustehen.

Versichert gelten grundsätzlich Personen- und/oder Sachschäden, die dem versicherten Risiko entspringen und aus welchen dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder entstehen können.

Diese Haftpflichtversicherung kommt nur zum Tragen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. (wie z.B. Privat- und Sporthaftpflichtversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Berufshaftpflicht u.s.w.). 

Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt.

Für die Meldung der Veranstaltung bei der Versicherung verwenden Sie bitte das Meldeblatt für Schießveranstaltungen.