Schießordnung
- Jeder Teilnehmer am Schießen anerkennt ausdrücklich diese Schießstand – Ordnung.
- Den Anordnungen der Schießleitung ist unbedingt Folge zu leisten
- Jeder Schütze haftet für seinen Schuss
- Die Teilnahme am Schießen ist nur mit gültiger Jagdkarte gestattet
- Am Schießstand dürfen Waffen ausnahmslos nur ohne Gewehrriemen verwendet, abgestellt bzw. abgelegt werden
- Menschen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen stehen, dürfen keine Waffe verwenden
- Absperrungen dürfen vor und während des Schießens nur von Personen, welche der Schießleitung angehören, betreten werden. Schützen dürfen die Absperrungen erst nach Aufruf bzw. nach Aufforderung zum Schießen betreten.
- Eltern haften für ihre Kinder
FOTOGALERIE
Termine
1. Bringtreueprüfung unter dem Ehrenschutz von Franz Meran, Präsident des Steirischen Jagdschutzvereins
25.10.2025 07:00 - 19:00
Die Prüfung findet im Jagdbezirk Leibnitz statt. Nähere Informationen erhalten Sie in allen Zweigvereinen, in der Landesgeschäftsstelle sowie zum Download hier. [...]
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