Schießordnung
- Jeder Teilnehmer am Schießen anerkennt ausdrücklich diese Schießstand – Ordnung.
- Den Anordnungen der Schießleitung ist unbedingt Folge zu leisten
- Jeder Schütze haftet für seinen Schuss
- Die Teilnahme am Schießen ist nur mit gültiger Jagdkarte gestattet
- Am Schießstand dürfen Waffen ausnahmslos nur ohne Gewehrriemen verwendet, abgestellt bzw. abgelegt werden
- Menschen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen stehen, dürfen keine Waffe verwenden
- Absperrungen dürfen vor und während des Schießens nur von Personen, welche der Schießleitung angehören, betreten werden. Schützen dürfen die Absperrungen erst nach Aufruf bzw. nach Aufforderung zum Schießen betreten.
- Eltern haften für ihre Kinder
FOTOGALERIE
Termine
Hauptversammlung 2024
04.05.2024 11:00 - 14:00
Pfarrsaal Krieglach, Roseggerstraße 5, 8670 Krieglach. Die Einladung samt Tagesordnung ergeht rechtzeitig an alle Zweigvereine.
mehrMitgliederversammlung 2024 der direkten Hauptvereinsmitglieder
20.06.2024 19:00 - 21:00
GH Steirerstub´n, Villmannsdorf 65, 8786 Rottenmann
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