Wahlordnung

Richtlinien für die Durchführung von Wahlen im steirischen Jagdschutzverein


in Ergänzung der Vereinsstatuten

Wahl des Vorstands
Der Vorstand wird in der ordentlichen Hauptversammlung auf drei Jahre gewählt. Den Wahlvorschlag für den Vorstand erstellt der Präsident. Ein vom Hauptausschuss zu nominierendes Komitee (bestehend aus höchstens 10 Mitgliedern) hat diese Empfehlung des Präsidenten zu prüfen und den Wahlvorschlag zu erstellen. Der Hauptausschuss hat hierauf zur Überwachung der Wahl des Vorstandes bei der Hauptversammlung eine Wahlkommission zu bilden, der mindestens drei Mitglieder des Steirischen Jagdschutzvereines angehören müssen.
Die Abstimmung über diesen Wahlvorschlag erfolgt in der Hauptversammlung in geheimer Wahl, wobei die jeweilige Entscheidung am Stimmzettel anzukreuzen ist. Bei Auszählung der Stimmzettel entscheidet die einfache Mehrheit. Sollte der erstellte Wahlvorschlag abgelehnt werden, führt der bestehende Vorstand die Geschäfte bis zum nächsten Wahltermin (ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung) weiter.
Jeder Zweigstelle steht für je 50 Mitglieder ein Stimmrecht zu. Für ein Stimmrecht wird ein Stimmzettel ausgegeben. Die entsprechende Anzahl von Stimmzetteln und der erstellte Wahlvorschlag werden den Zweigstellenobmännern durch die Landesgeschäftsstelle in Graz rechtzeitig übermittelt. Die Zweigstellenobmänner haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Jahresversammlung der Zweigstelle ernannten Delegierten zur Hauptversammlung diese Stimmzettel erhalten, damit die Ausübung des Stimmrechtes für die Zweigstelle bei der Hauptversammlung des Vereines gewährleistet erscheint.

Wahl der Zweigstellenleitung
Der Zweigstellenobmann, dessen Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassier werden für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Die Wahl zur Zweigstellenleitung hat grundsätzlich mit Stimmzettel in geheimer Form zu erfolgen. Liegt nur ein gültiger Wahlvorschlag vor und verlangt kein wahlberechtigtes anwesendes Mitglied die Abstimmung mittels Stimmzetteln, so ist auch eine andere Form der Abstimmung zulässig. Während des Wahlvorganges übernimmt entweder ein anwesendes Vorstandsmitglied, andernfalls ein verdienstvolles Mitglied, welches keine Funktion in der Zweigstellenleitung ausübt, den Vorsitz.
Der Zweigstellenausschuss hat einen Wahlleiter zu bestellen. Diese Person darf jedoch nicht bei der kommenden Wahl für die Funktion des Zweigstellenobmannes kandidieren. Die Zweigstellenleitung hat die schriftliche Einladung zur Jahresversammlung jedem Mitglied der Zweigstelle spätestens 14 Tage vor dem Tag der Jahresversammlung zu übermitteln. Unter dem Tagesordnungspunkt "Neuwahl der Zweigstellenleitung" ist der Name des Wahlleiters bekannt zu geben. Wahlvorschlage, die für ihre Gültigkeit die Gesamtheit der nach den Vereinsstatuten zu wählenden Funktionäre beinhalten, sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Jahresversammlung der Zweigstelle beim Wahlleiter einzubringen und müssen mindestens von 20 Mitgliedern der Zweigstelle unterschrieben sein. Jener Wahlvorschlag, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, gilt als gewählt.
Die Wahl kann innerhalb von 14 Tagen angefochten werden. Die Anfechtung muß schriftlich, unter Anführung der Anfechtungsgründe, beim Vorstand, per Adresse: Landesgeschäftsstelle Graz, Tummelplatz 7, 8010 Graz, eingebracht werden und von mindestens 20 Mitgliedern der Zweigstelle unterschrieben sein.

Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.

Graz, im Mai 2001

Termine

Allgemeines Übungsschießen der Zweigstelle Birkfeld
26 Mai 13:00 - 18:00
Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Zufahrt über B 72, Ausfahrt bei km...
2. Internationaler Steirischer Jagdhornbläserwettbewerb mit Rahmenprogramm in Weiz
01 Juni - 03 Juni
Der Bewerb, der zugleich der17. Landeswettbewerb der Steiermark ist, findet anlässlich des...
Bezirksmeisterschaften der Zweigstellen Gleisdorf, Weiz und Birkfeld
09 Juni
Der Bewerb beginnt am 09.06.2012 um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Nähere Informationen...
Seminar "Wild- und Jagdpädagogik"
23 Juni - 25 Juni
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Steirischen Jagdschutzvereins, Anmeldeschluss ist der...
Allgemeines Übungsschießen der Zweigstelle Birkfeld
07 Juli 13:00 - 18:00
Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Zufahrt B 72, Ausfahrt bei km 64,2